Ein grosses Thema für jugendliche die Ihren Einstieg in das Leben mit dem Motorroller der 50ccm Klasse beginnen ist die Roller Versicherung. Folgende Informationen sollen für diese jungen Menschen dienen, gleichzeitig aber auch ein Update sein für Erfahrene Motorroller Fahrer.
Grundsätzlich braucht erst mal jedes Fahrzeug ein Versicherungskennzeichen. Egal ob es sich um eine Roller Versicherung handelt für Zweiräder jenseits der Motorroller 50ccm Klasse oder um eine Mofa Versicherung für Fahrzeuge bis zu 50ccm mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzung von bis 25 km/h oder bis zu 40 km/h. Der Unterschied der an dieser Stelle aufzuführen wäre, liegt in der Handhabung der Steuerpflicht. Für Fahrzeuge über 50ccm mit einer Roller Versicherung ist KFZ-Steuerpflicht abzuführen. Das Nummernschild bleibt ein und dasselbe. Es wird nicht, wie das bei Mofas der Fall ist, periodisch gewechselt. Diese Versicherungskennzeichen erhalten somit für jede Versicherungperiode eine andere Farbe. Die aktuelle Farbe für das Versicherungsjahr vom 1.03.2010 bis zum 28.02.2011 ist grün. Dieses grüne Kennzeichen gilt für die Roller Versicherung für Motorroller oder Mokicks bis 60 km/h und für das Leichtmofa oder Mofa bis 25 km/h verwendet.
Damit wäre die obligatorische Haftpflicht der Roller Versicherung abgedeckt und je nach Alter des Fahrzeugs stellt sich natürlich die Frage nach einer Teilkasko oder gar Vollkaskoversicherung. Der damit verbundene höhere Versicherungsbeitrag macht bei älteren Rollern weniger Sinn. Aber dennoch zu erwähnen wäre, das die Teilkasko u.a. folgende Schadensfälle übernehmen würde: Hagel-, Sturm-, Blitz- und Feuerschäden, Koalision mit Wild, Schutz vor Diebstahl oder auch Glasbruch. Je nach Selbstbehalt kann hier die Prämie der Roller Versicherung um ca. 100 % über der Haftpflicht liegen.
Weiterhin Geld sparen können die Saisonfahrer, welche Ihre steuerpflichtigen Zweiräder in den Wintermonaten abmelden und somit Beitragszahlungen der Roller Versicherung einsparen. Wichtig! Das gilt für steuerpflichtige Zweiräder! Mofas und Motorroller 50ccm oder andere Roller mit der erwähnten Geschwindigkeitsbegrenzung und dem Versicherungskennzeichen können nur Geld sparen, wenn sie Ihr Fahrzeug nach dem 1. März des Jahres anmelden. Diese Roller Versicherung wird nur dann anteilig berechnet, wenn man den Beginn der regulären Versicherungszeit verschiebt. Einsparen kann man aber nicht, wenn man das Ende der Versicherungszeit für Versicherungskennzeiochen (jedes Jahr Ende Februar!) vorverlegt. Der Aufwand würde in keinem Verhältnis zu den Rückerstattungskosten stehen.